Pfefferspray stellt eine effektive Methode zur Selbstverteidigung dar. Das kleine Fläschchen kann problemlos in der Jackentasche mitgeführt werden – bei Situationen, die ein unangenehmes Bauchgefühl verursachen, stecken Sie vorsichtshalber Ihre Hände in die Taschen und können das Pfefferspray so schon griffbereit in der Hand und den Daumen auf dem Auslöser halten. Das Pfefferspray enthält den stark reizenden Stoff Oleoresin Capsicum, der auch in scharfer Paprika und Cayenne-Pfeffer vorkommt. Ein Angreifer, der Pfefferspray in die Augen und Atemwege bekommt, ist für mehrere Minuten völlig außer Gefecht gesetzt. Die Augen lassen sich in der Regel für 5-10 min gar nicht mehr öffnen und die Atemwege sind so stark gereizt, dass akute Atemnot den Angreifer handlungsunfähig macht. Kein Wunder also, dass auch die Polizei das Pfefferspray anwendet, wenn sie gewalttätige Ausschreitungen schnell und effektiv auflösen muss.
Aber ist ein so effektives Mittel zur Selbstverteidigung wie das Pfefferspray dann überhaupt legal? In Einzelfällen – etwa bei Asthmatikern oder Menschen, die unter Drogeneinfluss stehen, – kann der Einsatz von Pfefferspray sogar zum Tod führen. Sind der Besitz oder das Mitführen von Pfefferspray erlaubt? Die kurze Antwort lautet: Ja, das sind sie! Und wenn ein Angreifer Sie in Gefahr bringen möchte, sollten Sie auch nicht aus falscher Scheu auf Pfefferspray zur Selbstverteidigung verzichten!
Der Besitz von Pfefferspray ist in Deutschland erlaubt
Die Gesetzeslage in Deutschland ist recht leicht zu überschauen: Der Besitz von Pfefferspray ist erlaubt, wenn es sich offiziell um ein Spray zur Tierabwehr handelt. Das steht in der Regel groß auf dem Etikett des Pfeffersprays sowie in der Produktbeschreibung. Was die Inhaltsstoffe und die Wirkung des Pfeffersprays angeht, macht diese Bezeichnung aber keinen Unterschied. Wichtig ist, dass Sie sich in Notsituationen effektiv mit dem Pfefferspray verteidigen können – ob es sich bei Ihrem Gegenüber um ein wildes Tier, einen abgerichteten Hund oder einen gefährlichen Menschen handelt, spielt bei akuter Gefahr keine Rolle mehr.
Das Mitführen von Pfefferspray – darf ich Pfefferspray bei mir tragen?
Ja, Sie dürfen Pfefferspray nicht nur kaufen, sondern auch bei sich tragen, wenn es offiziell als Tierabwehrspray deklariert ist. Wenn Sie abends im Dunkeln allein durch die Stadt laufen, durch den schlecht beleuchteten Park joggen oder mit dem Hund gehen, ist es völlig legal, Ihr Pfefferspray in der Jackentasche bei sich zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Festivals sollten Sie aber daran denken, Ihr Pfefferspray zuhause zu lassen, denn natürlich würde Ihnen Ihr Pfefferspray bei der Eingangskontrolle abgenommen werden. Auch auf Demonstrationen dürfen Sie kein Pfefferspray mitnehmen.
Der Einsatz von Pfefferspray – darf ich das Pfefferspray auch tatsächlich anwenden?
Der Einsatz von Pfefferspray in Notwehr ist erlaubt, denn natürlich gehört es zu Ihren Grundrechten, sich selbst und auch Ihre Begleitung vor ernstzunehmender Gefahr zu schützen. Beim Einsatz von Pfefferspray in Notwehr müssen Sie sich keine Sorgen über mögliche rechtliche Konsequenzen machen – zögern Sie nicht, wenn Sie angegriffen werden, sondern verteidigen Sie sich so gut Sie können! Natürlich ist es aber nicht erlaubt, Ihr Pfefferspray einzusetzen, ohne dass Sie sich in Gefahr befunden haben. Der Einsatz von Pfefferspray wird dann als gefährliche Körperverletzung eingestuft und entsprechend geahndet. Außerdem ist es strafbar, wenn Sie Ihr Pfefferspray zwar in Notwehr einsetzen, aber Ihren Angreifer dann noch weiter mit dem Spray verletzen, wenn er schon auf dem Boden liegt und die Gefahr vorüber ist. Das gilt als Notwehrexzess und kann ebenfalls geahndet werden. Menschen mit durchschnittlichem Aggressionspotenzial sollten sich über diesen Notwehrexzess aber nicht zu viele Gedanken machen. Gerade Frauen neigen eher dazu, sich zu zaghaft zu wehren, weil Sie Angst haben, das Gegenüber ernsthaft zu verletzen. Wer Sie in Gefahr bringt und angreift, muss damit rechnen, selbst verletzt zu werden – machen Sie ohne schlechtes Gewissen von Ihrem Recht auf Notwehr Gebrauch!